
Im Zivilprozessrecht bezeichnet man mit Grundsatz der Meistbegünstigung den Grundsatz, dass bei einer falschen Formwahl für eine Entscheidung durch das Gericht dem Betroffenen sowohl die Rechtsmittel zur Verfügung stehen, die für die Art der Entscheidung an sich einschlägig sind als auch die Rechtsmittel, die für die irrtümlich gewählte For...
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